TSO

 

"Die TSO regelt den Sportverkehr, soweit dieser der Zuständigkeit des Deutschen Tanzsportverbandes unterliegt, und damit zusammenhängende Fragen...".

 

Turnier- und Sportbundordnung (TSO) des DTV

                   I.  Regeln für Formationswettbewerbe Jazz- und Modern Dance      

 

1. Zusammensetzung                                                  

1.1 Formationen starten mit mindestens 6 und mit höchstens 12 Personen.

2. Startgruppen

2.1 Jugendgruppe

     Zu Beginn des Wettkampfjahres dürfen die Teilnehmer(innen) das 17. Lebensjahr nicht vollendet haben.

2.2 Hauptgruppe

  Ohne Altersbegrenzung

3. Startgruppenzugehörigkeit

3.1 Der Wechsel einer Formation von einer Startgruppe zur anderen kann nur im folgenden Wettkampfjahr statt finden. Die Fomation muß dann wieder in der niedrigsten Liga beginnen.

4. Startligen

4.1 Jugendgruppe

    4.1.1 Landesliga mit höchstens 15 Formationen

   4.1.2 Oberliga laut Bestimmung des Ligabereichs mit höchstens 15 Formationen, wenn in der Landesliga noch mind. 8           Formationen verbleiben.

4.2 Hauptgruppen

   4.2.1 Landesligen mit höchstens 15 Formationen

   4.2.2 Oberligen mit höchstens 12 Formationen

   4.2.3 Regionalligen mit höchstens 12 Formationen

   4.2.4 Bundesligen mit höchstens 10 Formationen

5. Startligenzugehörigkeit

5.1 Jede Formation beginnt in der Landesliga

5.2 Bei Ausscheiden einer Formation oder einzelner Mitglieder einer Formation aus dem Verein verbleiben Titel, Platz und Punkte bei diesem Verein. Dieses gilt nicht für Platz und Punkte, wenn dieser Verein  zugunsten des aufnehmenden Vereins schriftlich verzichtet. Wird ein Verzicht nicht nachgewiesen, muß die Formation wieder in der rangniedrigsten Startliga des jeweiligen Ligabereichs beginnen.

6. Ligabereiche

6.1 Die Ligabereiche sind in Landes- und Oberligen auf Landesebenen eingeteilt

6.2 Regionalligen - laut Bestimmung des Sportausschuß

6.3 Bundesligen - laut Bestimmung SAS

7. Turnierart

7.1 Jazz- und Modern Dance

8. Tanzausführungen

8.1 Dauer des Formationstanzes, Gesamtdauer mindestens 3, höchstens 4,5 Minuten, der Vortrag ist ohne Ein- und Ausmarsch durchzuführen

8.2 Hebefiguren sind Figuren, bei denen eine Person mit Unterstützung einer anderen Person vom Boden abgehoben wird. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen an der Ausführung beteiligt sein. (Hebender und Gehobener/ Pas de deux). Hebungen, die den Körper des Gehobenen als Ganzes über Schulterhöhe des Hebenden bringen, sowie Schleudern und Werfen einer Person sind unzulässig.

8.3 Akrobatik, sind Leistungen, die auf körperlicher Kraft und Gewandtheit beruhen.

   8.3.1 Akrobatik ist zulässig, wenn sie ohne Hilfe einer anderen Person durchgeführt wird.

9. Formationsmusik

9.1 Als Tonträger sind zugelassen : DAT-Kassetten, CD's, Musikkassetten. (Der Veranstalter oder Ausrichter eines Turniers muß den Formationen rechtzeitig mitteilen, welche technischen Voraussetzungen zur Abspielung der Formationsmusik gegeben sind.)

10. Turnierformen

10.1 Internationale Meisterschaften

   10.1.1 Startligen                           Bundesliga der Hauptgruppe

   10.1.2 Turnierart                           Jazz- und Modern Dance

   10.1.3 Turnierrang                        I. Ordnung

   10.1.4 Startberechtigung             3 Formationen je Nation

   10.1.5 Zulassung                           Plätze 1 bis 3 der Deutschen Meisterschaft

10.2 Deutsche Meisterschaften

   10.2.1 Startligen                         Hauptgruppe laut Bestimmung SAS

   10.2.2 Turnierart                         Jazz- und Modern Dance

   10.2.3 Turnierrang                      I. Ordnung

   10.2.4 Startberechtigung           laut Bestimmung SAS

   10.2.5 Zulassung                        laut Bestimmung SAS

10.3 Deutschland Pokal

   10.3.1 Startligen                         Jugendgruppen laut Bestimmung SAS

   10.3.2 Turnierart                         Jazz- und Modern Dance

   10.3.3 Turnierrang                      I. Ordnung

   10.3.4 Startberechtigung           laut Bestimmung SAS

   10.3.5 Zulassung                        laut Bestimmung SAS

10.4 Ligaturniere

   10.4.1 Startligen                         Landes-, Ober-, Regional- und Bundesliga

   10.4.2 Turnierart                         Jazz- und Modern Dance

   10.4.3 Turnierrang                      I. Ordnung

   10.4.4 Startberechtigung           laut Bestimmung SAS

10.5 Einladungsturniere

   10.5.1 Startligen                         laut Turnieranmeldung

   10.5.2 Turnierart                        Jazz- und Modern Dance

   10.5.3 Turnierrang                     II. Ordnung

   10.5.4 Startberechtigung          laut Turnieranmeldung

   10.5.5 Zulassung                       laut Einladung

11. Zulassungsvoraussetzungen für Formationsteilnehmer

11.1 Für die Teilnahme an Formationswettbewerben muß der Verein die für die Formationswettbewerbe im jeweiligen Ligabereich vorgeschriebene Startlisten und Startkarten besitzen und vor Beginn bei der Turnierleitung abgeben. Es sind maximal 16 Teilnehmer pro Formation zugelassen.

11.2 In den Startlisten für Formationswettbewerbe wird der Name der Teilnehmer eingetragen.

11.3 Der Verein muß im Besitz einer gültigen Jahresstartmarke sein.

11.4 Aktive dürfen nur für den LTV und den Verein starten, der in der Starliste eingetragen ist.

11.5 Aktive dürfen innerhalb der Wettbewerbsart nicht für verschiedene Vereine starten.

11.6 In der Startliste muß die Liga- und Vereinszugehörigkeit eingetragen sein.

11.7 Ein Formationsmitglied darf nur in der Formation antreten, für die die Starkarte ausgestellt ist. Ein Wechsel im laufenden Wettkampfjahr ist nur von einer rangniedrigeren in eine ranghöhere Ligaformation im eigenen Verein möglich.

11.8 Die Jahresstartkarte und -marke kann nur auf Antrag des Vereins beim DTV ausgestellt werden.

12. Turnierflächen

12.1 Für Deutsche Meisterschaften und Bundesliga mindestens 200qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12m sein darf.

12.2 Für alle anderen Ligen mindestens 180 qm, wobei keine Seitenlänge kürzer als 12m sein darf.

13. Proben bei Formationswettbewerben

13.1 Angemessene Möglichkeiten für Proben der Formationen müssen vor den Wettbewerben vorhanden sein.

13.2 Für alle Formationen muß die gleiche Zeitdauer für Proben mit Musik im Turniersaal zur Verfügung stehen.

14. Rundenabwicklung

14.1 Rundenablauf

Jede Vor-, Zwischen-, End- und Stichrunde muß jeweils ohne Unterbrechung durchgeführt werde. Bei Ligaturnieren tanzen die ausgeschiedenen Formationen die Plätze in einer Platzierungsrunde aus. Wird eine Zwischenrunde ermittelt, entfallen sämtliche Platzierungsrunden.

14.2 Auslosung

In allen Runden muß die Startfolge unter Aufsicht des Beisitzers ausgelost werden.

14.3 Auswahl Auswahl für die Zwischen- und Endrunde

An jeder Zwischen - und Endrunde dürfen nicht weniger als die Hälfte aller Formationen der vorherigen Rundeteilnehmen, an der Endrunde jedoch nicht weniger als 3 und nicht mehr als 7 Formationen.

14.4 Auswahl für die Endrunde

Formationen, die bei Ligaturnieren eine Majorität der Plus- bzw. Kreuzzeichen ( mindestens drei bei fünf oder vier bei sieben Wertungsrichtern) zur Endrunde erhalten haben, müssen an der Endrunde teilnehmen.

14.5 Rundenabwicklung bei Deutschen Meisterschaften

Die Deutsche Meisterschaft wird mit Vor-, Zwischen- und Endrunde durchgeführt

14.6 Stichrunden

Stichrunden werden nur bei Deutschen Meisterschaften für den 1. und 2. Platz durchgeführt sowie bei Qualifikationsturnieren, die zum Aufstieg berechtigen.

15. Wertungssystem

15.1 Vor- und Zwischenrunde

Geschlossene Auswahlwertung durch Plus- oder Kreuzzeichen.

15.2 End- und Stichrunde

Offene Platzwertung

15.3 Auswahl für die Zwischen- und Endrunde

 Der Wertungsrichter muß zwei Drittel aller Formationen für die nächste Runde ermitteln.

16. Ergebnisermittlung

16.1 Auswahlwertung

Die für eine Formation abgegebenen Plus- oder Kreuzzeichen werden addiert.

16.2 Platzwertung Majoritätssystem

Der Platz wird durch die absolute Mehrheit der abgegebenen Wertungen entschieden.

17. Platzziffern

17.1 Bei Ligaturnieren werden Platzziffern vergeben.

17.2 Jede Formation erhält den ertanzten Platz als Platzziffer. Bei geteilten Plätzen erhalten die platzgleichen Formationen die gleiche Platzziffer, die aus dem Mittelwert der Addition dieser Plätze errechnet wird.

17.3 Nicht angetretene Formationen erhalten die schlechteste Platzziffer des Ligaturniers mit dem Zuschlag von 3 Platzziffern.

17.4 Wird von einer Formation der Start vorzeitig abgebrochen, so wird an diese der letzte Platz der Runde vergeben, in welcher der Start abgebrochen wurde.

17.5 Wird eine Formation wegen Verstoßes gegen die TSO-Bestimmungen oder Wertungsrichtlinien bei einem Turnier disqualifiziert, so erhält sie den letzten Platz.

18. Ranglisten

18.1 Die Ranglisten der Ligen für den Auf- und Abstieg ergeben sich aus der Summe der bei vier bis sechs Ligaturnieren vergebenen Platzziffern.

18.2 Bei Platzgleichheit in der Rangliste entscheidet für einen Aufstieg bzw. Ligaerhalt die absolute Mehrheit der in der laufenden Liga erreichten Plätze in den einzelnen Ligaturnieren (Majoritätssystem). Haben zwei oder mehrere Formationen die gleiche absolute Mehrheit, kommt das Skatingsystem zur Anwendung.

19. Aufstieg

19.1 Landes- in Oberliga laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.

19.2 Ober- in Regionalliga laut Bestimmung des SAS.

19.3 Regionalligen in II. Bundesligen laut Bestimmung des SAS.

19.4 II. Bundesligen in I. Bundesliga laut Bestimmung des SAS.

20. Abstieg

20.1 Ober- in Landesligen laut Bestimmung des Ligabereiches im Einverständnis mit dem SAS.

20.2 Regional- in Oberligen laut Bestimmung des SAS.

20.3 II. Bundes- in Regionalligen laut Bestimmung des SAS.

20.4 I. Bundesliga in die II. Bundesligen laut Bestimmung des SAS.

20.5 Eine Formation, die zu zwei Ligaturnieren des laufenden Wettkampfjahres nicht antritt, steigt in die unterste Liga des jeweiligen Ligabereiches ab.

21. Abstiegbefreiung

21.1 Eine Abstiegsbefreiung ist nicht möglich.

22. Rückversetzung

22.1 Eine Rückversetzung in die Regional- bzw. Oberliga ist nicht möglich.

23. Turnierkleidung

23.1 Alle Ligen: Die Kleidung muß die Bewegungsabläufe und Körperlinien deutlich sichtbar lassen. Kleider und Röcke dürfen maximal knielang sein. Pailletten, Straß, Perlen, Glanzsteine sowie dem gleich kommenden Glanzmaterialien sind nicht erlaubt.

23.2 Requisiten sind nicht erlaubt.